Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Mai 2026 · Gültig für alle Verträge mit Systemeos.

0. Definitionen & Begriffsbestimmungen

Für diese AGB gelten folgende Begriffsbestimmungen:

  • „Systemeos" bezeichnet den Auftragnehmer, Anbieter sämtlicher in diesen AGB beschriebenen Leistungen.
  • „Kunde" / „Auftraggeber" bezeichnet das Unternehmen, das mit Systemeos einen Vertrag abschließt.
  • „System" bezeichnet die gesamte für den Kunden bereitgestellte Lösung, bestehend aus Software, Benutzeroberfläche (UI), Datenmodellen, Prozesslogiken, Automatisierungen, Integrationen und Konfigurationen — insbesondere die Inhalte und Bestandteile der Pakete Foundation, Operate und Scale.
  • „Software" bezeichnet sämtlichen Quellcode, kompilierte Programme, Skripte, Modelle, Schnittstellen sowie die technische Implementierung des Systems.
  • „Leistung" bezeichnet alle vertraglich vereinbarten Tätigkeiten von Systemeos, einschließlich Konzeption, Entwicklung, Implementierung, Wartung, Support, Beratung und Schulung.
  • „Drittanbieter" bezeichnet externe Anbieter von Software, Diensten, Infrastruktur oder KI-Modellen (z. B. DATEV, SAP, Shopify, Microsoft 365, OpenAI, Google, Anthropic), die im Rahmen des Systems eingebunden werden können.
  • „Zusatzleistung" bezeichnet jede Leistung außerhalb des ursprünglich vereinbarten Leistungsumfangs.

1. Geltungsbereich & Vertragspartner

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB") gelten für sämtliche Leistungen von Systemeos (nachfolgend „Auftragnehmer") gegenüber Unternehmern im Sinne des § 1 KSchG bzw. § 14 BGB (nachfolgend „Auftraggeber" oder „Kunde"). Leistungen umfassen insbesondere die Konzeption, Entwicklung, Implementierung, Wartung und Weiterentwicklung individueller ERP-Systeme, Prozess­automatisierungen sowie die optionale Integration von KI-Komponenten (inkl. Agentic-AI und unternehmens­eigener Modelle).

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertrags­bestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2. Leistungsgegenstand

Systemeos liefert maßgeschneiderte digitale Systeme. Konkreter Leistungsumfang, Module, Schnittstellen, Meilensteine und Termine ergeben sich ausschließlich aus dem jeweiligen, vom Kunden unterzeichneten Angebot. Die auf der Website oder in Marketing­materialien dargestellten Pakete (Starter, Wachstum, Enterprise) sind unverbindliche Orientierungswerte.

KI-Module, eigene Unternehmens-KI sowie Agentic-AI-Funktionen sind optional und werden nur erbracht, wenn sie im Angebot ausdrücklich vereinbart sind. Sie sind kein Standardbestandteil der Pakete. Aussagen zu Effizienz-, Zeit- oder Umsatz­steigerungen („−40 % Arbeitszeit", „+25 % Umsatz" etc.) sind Erfahrungswerte, keine zugesicherten Eigenschaften.

Zusatzleistungen: Nachträgliche Änderungen, Erweiterungen oder neue Anforderungen, die nicht im ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang enthalten sind, gelten als Zusatzleistungen. Systemeos ist nicht verpflichtet, solche Änderungen umzusetzen. Die Umsetzung erfolgt ausschließlich nach schriftlicher Beauftragung und gesonderter Vergütung. Auf Anfrage erstellt Systemeos hierfür ein entsprechendes Angebot auf Basis des jeweils gültigen Stundensatzes von 199 € netto pro Stunde (zzgl. ges. USt.).

3. Vertragsabschluss

Der Vertrag kommt durch Unterzeichnung des individuellen Angebots durch den Kunden und Annahme durch Systemeos zustande. Das unterzeichnete Angebot wird vom Kunden über das hierfür vorgesehene Portal (systemeos.com/angebote bzw. systemeos.at/angebote) hochgeladen oder per E-Mail an Systemeos übermittelt.

4. Preise & Pakete

Alle Preise verstehen sich – sofern nicht anders angegeben – als Nettopreise zzgl. der jeweils gesetzlichen Umsatz­steuer. Verbindlich ist stets der im individuellen Angebot ausgewiesene Preis.

4.1 Foundation

Digitales Fundament: professionelle Web-Präsenz, laufendes CRM und die ersten 3 automatisierten Kernprozesse — alles in einem System.

  • Einmalzahlung: 5.000 € (netto, zzgl. USt.)
  • Ratenzahlung: 12 × 500 € / Monat
  • Laufende Nebenkosten: ca. 99–149 € / Monat, je nach tatsächlichem Umfang. Exakt aufgelistet im Angebot und auf der Rechnung.

4.2 Operate

Vollständige Prozessautomatisierung des Tagesgeschäfts inkl. System-Integrationen, Echtzeit-Überblick und laufender Systembetreuung mit priorisiertem Support.

  • Einmalzahlung: 15.000 € (netto, zzgl. USt.)
  • Ratenzahlung: 12 × 1.500 € / Monat
  • Laufende Nebenkosten: ca. 200–500 € / Monat, je nach tatsächlichem Umfang. Exakt aufgelistet im Angebot und auf der Rechnung.

4.3 Scale

Vollständig maßgeschneidertes Unternehmens-OS (Custom ERP) mit komplexer Automatisierung, KI-Agenten, Enterprise-Infrastruktur und SLA — gebaut für komplexe Strukturen, mehrere Standorte und hohes Volumen.

  • Einmalzahlung: 30.000 € (netto, zzgl. USt.)
  • Ratenzahlung: 12 × 3.000 € / Monat
  • Laufende Nebenkosten: ca. 600–2.000 € / Monat, je nach tatsächlichem Umfang. Exakt aufgelistet im Angebot und auf der Rechnung.

Upgrade-Pfad: Bestehende Daten, CRM-Inhalte, Kontakte, Website und Integrationen werden beim Upgrade (Foundation → Operate → Scale) direkt übernommen — kein Neustart, kein Datenverlust. Bereits geleistete Zahlungen werden gemäß individuellem Angebot auf das nächsthöhere Paket angerechnet, abzüglich bereits erbrachter Leistungen.

5. Inhouse-Leistungen & Anreisekosten

Auf Wunsch erbringt Systemeos Analyse-, Workshop-, Schulungs- oder Optimierungsleistungen vor Ort beim Kunden. Pro Einsatztag werden pauschal abgerechnet (An- und Abreise, Unterkunft, Verpflegung sowie 6 Stunden Arbeit vor Ort):

  • Österreich: 999 € / Tag
  • Deutschland: 1.499 € / Tag
  • Schweiz: 1.499 € / Tag
  • Umliegende EU-Länder: 1.999 € / Tag

Jede zusätzliche Stunde über die inkludierten 6 Stunden hinaus wird mit 199 € / Stunde verrechnet.

6. Zahlungsbedingungen & Zahlungsverzug

6.1 Zahlungswege

  • Einmalzahlung (50 / 50): 50 % des vereinbarten Auftragswerts sind mit Auftragserteilung sofort fällig. Mit Eingang dieser Zahlung beginnt Systemeos mit der Entwicklung. Die restlichen 50 % sind mit Fertigstellung sofort fällig.
  • Ratenzahlung (12 Monate): Alle Pakete (Foundation, Operate, Scale) sind alternativ in 12 gleichbleibenden Monatsraten zahlbar. Die erste Rate ist mit Auftragserteilung sofort fällig; mit deren Eingang beginnt Systemeos mit der Entwicklung. Die weiteren 11 Raten sind jeweils monatlich zum gleichen Stichtag fällig.
  • Zahlungsart: Banküberweisung (SEPA). Rechnungen werden elektronisch zugestellt.
  • Laufende Nebenkosten (Hosting, Domain, Lizenzen, Drittsysteme, SLA) variieren je nach tatsächlichem Umfang und werden exakt im Angebot sowie auf der Rechnung ausgewiesen und gesondert monatlich verrechnet.
  • Anreisekosten bei Inhouse-Analyse werden mit der ersten Zahlung in Rechnung gestellt. Bei vollständiger Einmalzahlung werden bereits gezahlte Anreisekosten vom Endbetrag abgezogen; bei Ratenzahlung erfolgt keine Gegenrechnung.

6.2 Zahlungsfälligkeit

Sämtliche Rechnungen und vereinbarten Teilzahlungen sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzüge zur Zahlung fällig. Bei vereinbarter Ratenzahlung gelten sämtliche Teilbeträge als verbindliche und fristgerechte Zahlungsleistungen innerhalb des vereinbarten Leistungszeitraums.

6.3 Zahlungsverzug — erste ausstehende Rate

Erfolgt keine Zahlung innerhalb der vereinbarten Frist, gerät der Kunde automatisch in Zahlungsverzug. In diesem Fall behält sich Systemeos vor:

  • Mahngebühren zu verrechnen,
  • gesetzliche Verzugszinsen gemäß österreichischem Recht geltend zu machen,
  • laufende Zusatz- oder Supportleistungen vorübergehend einzuschränken.

Mahngebühren:

  • 1. Mahnung: 10 % der jeweiligen Rate
  • 2. Mahnung: 20 % der jeweiligen Rate
  • 3. Mahnung: 35 % der jeweiligen Rate

Zusätzlich können gesetzliche Verzugszinsen sowie notwendige Kosten der Rechtsverfolgung oder Inkassobearbeitung verrechnet werden.

6.4 Zahlungsverzug ab zwei offenen Raten

Werden zwei vereinbarte Ratenzahlungen nicht fristgerecht beglichen, ist Systemeos berechtigt, sämtliche laufenden Entwicklungs-, Implementierungs-, Automatisierungs- oder Beratungsleistungen mit sofortiger Wirkung temporär auszusetzen. Dies umfasst insbesondere:

  • Stopp laufender Entwicklungsarbeiten,
  • Einschränkung oder Deaktivierung von Supportleistungen,
  • temporäre Einschränkung von Systemzugängen,
  • Aussetzung von Wartung, Betreuung oder Weiterentwicklung,
  • Pausierung geplanter Deployments oder Integrationen.

Die Wiederaufnahme der Leistungen erfolgt ausschließlich nach vollständigem Zahlungsausgleich sämtlicher offener Forderungen inklusive Mahngebühren und Verzugszinsen.

6.5 Zahlungsverzug ab drei offenen Raten

Bei drei oder mehr offenen Ratenzahlungen behält sich Systemeos zusätzlich das Recht vor:

  • bestehende Verträge außerordentlich zu kündigen,
  • Zugänge und Leistungen dauerhaft zu deaktivieren,
  • offene Forderungen an Inkasso- oder Rechtsdienstleister zu übergeben,
  • sämtliche offenen Restforderungen sofort fällig zu stellen.

Weitere rechtliche Schritte bleiben ausdrücklich vorbehalten.

6.6 Allgemeiner Hinweis

Systemeos ist nicht verpflichtet, laufende Leistungen, Entwicklungen oder Systembereitstellungen ohne fristgerechte Zahlung fortzuführen. Die Einhaltung vereinbarter Zahlungsfristen stellt eine wesentliche Grundlage sämtlicher Projekt-, Service- und Systemleistungen dar.

7. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde stellt rechtzeitig alle erforderlichen Informationen, Zugänge, Daten, Inhalte und Ansprechpartner zur Verfügung und benennt einen verantwortlichen Projektleiter. Verzögerungen, die auf eine verspätete oder unzureichende Mitwirkung zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten von Systemeos und können zu einer Anpassung von Terminen und Vergütung führen.

8. Abnahme

Die Abnahme erfolgt schriftlich oder in Textform nach erfolgreicher Übergabe des Systems bzw. der vereinbarten Meilensteine. Nimmt der Kunde die Leistung produktiv in Betrieb oder erklärt er nicht innerhalb von 14 Tagen nach Bereitstellung schriftlich wesentliche Mängel, gilt die Leistung als abgenommen.

9. Gewährleistung & Wartung

Systemeos gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen zum Zeitpunkt der Abnahme im Wesentlichen den vereinbarten Spezifikationen entsprechen. Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich zu rügen. Systemeos wird Mängel nach Wahl durch Nachbesserung oder Neuherstellung beseitigen.

9.1 Umfang der Gewährleistung

  • Gewährleistungsfrist: 12 Monate ab Abnahme.
  • Beschränkung auf reproduzierbare Fehler.
  • Ausschluss für Drittsoftware (z. B. DATEV, SAP, Shopify, Microsoft 365, KI-Modell-Anbieter).
  • Ausschluss für vom Kunden verursachte Fehler (Fehlbedienung, eigenmächtige Änderungen, Eingriffe durch Dritte).

9.2 Was unter die Gewährleistung fällt

Gewährleistung deckt Mängel ab, die bereits bei Abnahme vorhanden waren, insbesondere:

  • Funktionen entsprechen nicht dem vereinbarten Pflichtenheft,
  • Berechnungsfehler,
  • Datenübertragungsfehler,
  • Schnittstellen funktionieren nicht wie vereinbart.

Nicht umfasst sind:

  • neue Anforderungen oder Funktionserweiterungen,
  • geänderte gesetzliche Vorgaben,
  • Fehlbedienung durch Anwender,
  • Änderungen oder Eingriffe durch Dritte.

9.3 Wartungsvertrag (empfohlen)

Nach Go-live wird üblicherweise ein Support- oder Wartungsvertrag abgeschlossen. Dieser umfasst typischerweise:

  • Bugfixes,
  • Updates,
  • Monitoring,
  • Weiterentwicklungen.

Wartungspreise: 20 % des Projektwerts pro Jahr oder alternativ eine vereinbarte monatliche Pauschale. Hosting, Support und Weiter­entwicklung können ebenfalls als monatliches Paket gebucht werden.

10. Hosting, DSGVO, Drittanbieter & KI-Modelle

Systemeos hostet die Lösungen DSGVO-konform innerhalb der EU und kann nach Wunsch des Kunden weitere Drittsysteme anbinden (z. B. DATEV, SAP, Shopify, Microsoft 365).

Für die Verfügbarkeit, Funktionalität und Preisgestaltung dieser Drittanbieter sowie der eingesetzten KI-Modelle (z. B. OpenAI, Google, Anthropic, Open-Source-Modelle) übernimmt Systemeos keine Haftung. KI-Modelle sind optional und nur bei ausdrücklicher Vereinbarung im Angebot im Einsatz.

Für eingesetzte KI-Modelle gelten ergänzend die jeweiligen Nutzungs­bedingungen der Anbieter.

10.1 Einsatz von Drittanbietern & Schnittstellen

Systemeos erbringt sämtliche Leistungen eigenständig. Ein Einsatz von Subunternehmern im klassischen Sinne (Weitergabe der Leistungserbringung an Dritte) erfolgt nicht.

Zur technischen Erbringung der Leistungen können jedoch Schnittstellen und Dienste von Drittanbietern eingebunden werden — insbesondere APIs, Cloud-Dienste, KI-Modelle, Hosting-Plattformen und Software-Plattformen (z. B. DATEV, SAP, Shopify, Microsoft 365, OpenAI, Google, Anthropic, Open-Source-Modelle).

Für Verfügbarkeit, Funktionalität, Sicherheit, Preisgestaltung und Änderungen dieser Drittanbieter übernimmt Systemeos keine Haftung. Änderungen, Einschränkungen oder Ausfälle solcher Dienste können die Funktionsfähigkeit des Systems beeinflussen.

11. Nutzungsrechte & geistiges Eigentum

Mit vollständiger Bezahlung und Übergabe des Systems erhält der Kunde ein einfaches, nicht übertragbares, zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht zur Verwendung der Software für den eigenen Geschäftsbetrieb. Eine Weitergabe, Vervielfältigung, Vermietung, Unterlizenzierung oder sonstige Verwertung des Systems, der Software oder von Systembestandteilen ist ausdrücklich untersagt. Sämtliche Urheber- und sonstigen Schutzrechte an wiederverwendbaren Bausteinen, Frameworks und Architektur­konzepten verbleiben bei Systemeos; das vorstehende Nutzungsrecht des Kunden an seiner Individuallösung bleibt davon unberührt.

11.1 Geltungsbereich

Das Nutzungsrecht gilt ausschließlich für den eigenen Geschäftsbetrieb des Kunden (eigenes Unternehmen). Eine Nutzung für oder durch Dritte, verbundene Unternehmen oder im Rahmen von Dienstleistungen gegenüber Dritten ist nur nach gesonderter schriftlicher Vereinbarung zulässig.

11.2 Schutzumfang

Der Schutz umfasst insbesondere die Benutzeroberfläche (UI), den Quellcode, die Datenmodelle, Prozesslogiken, Automatisierungen, Workflows und Architektur — d. h. sämtliche Inhalte und Bestandteile der Pakete Foundation, Operate und Scale.

11.3 Mitarbeiternutzung

Die Mitarbeiter des Kunden dürfen das System im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeit für den Kunden uneingeschränkt nutzen. Diese Nutzung ist von der Untersagung in Abschnitt 11 ausgenommen und vom Nutzungsrecht erfasst.

Wieder­verwendbare Bausteine, Bibliotheken, Frameworks, Architektur­konzepte sowie generisches Know-how verbleiben beim Auftragnehmer. Eine Weitergabe oder Veröffentlichung des Quellcodes durch den Kunden ist nur nach gesonderter schriftlicher Vereinbarung zulässig.

11.4 Eigentum & Rechteabgrenzung

Der Kunde ist alleiniger Eigentümer sämtlicher im System verarbeiteter, erzeugter oder eingespielter Daten, insbesondere Geschäfts-, Kunden-, Finanz- und Prozessdaten.

Systemeos bleibt alleiniger Eigentümer sämtlicher technischer Komponenten des Systems, insbesondere der Software, des Quellcodes, der Datenbankstrukturen, der Systemarchitektur, der Benutzeroberfläche (UI), der Automatisierungslogik sowie sämtlicher generischer oder wiederverwendbarer Komponenten.

Individuelle Konfigurationen, Workflows und Implementierungen, die speziell für den Kunden erstellt werden, gelten als Teil des Systems und unterliegen ebenfalls den Nutzungsrechten gemäß diesen AGB.

Der Kunde erhält ausschließlich ein Nutzungsrecht gemäß diesen AGB; ein Eigentumserwerb am System oder an einzelnen Systembestandteilen findet nicht statt.

12. Vertraulichkeit, Datenschutz & Datenhoheit

Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Informationen vertraulich zu behandeln. Soweit Systemeos personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, wird ein gesonderter Vertrag zur Auftrags­verarbeitung gem. Art. 28 DSGVO abgeschlossen. Details zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in der Datenschutzerklärung.

12.1 Datenhoheit des Kunden

  • Der Kunde bleibt jederzeit alleiniger Eigentümer seiner Daten.
  • Systemeos verarbeitet Daten ausschließlich zur Erbringung der vereinbarten Leistungen.
  • Nach Vertragsende kann der Kunde seine Daten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format exportieren.
  • Anschließend werden die Daten aus den Systemen von Systemeos vollständig gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungs­pflichten entgegenstehen.

13. Haftung, Erfolg & Service Level (SLA)

Systemeos haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Systemeos nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertrags­typischen, vorhersehbaren Schaden, höchstens jedoch auf den Auftragswert des betroffenen Projekts. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

13.1 Kein geschuldeter wirtschaftlicher Erfolg

Systemeos schuldet ausschließlich die vereinbarte technische Leistungserbringung nach dem aktuellen Stand der Technik. Insbesondere werden keine Zusicherungen oder Garantien für wirtschaftliche Ergebnisse abgegeben — einschließlich, aber nicht beschränkt auf Umsatzsteigerungen, Kosteneinsparungen, Effizienzgewinne, Automatisierungseffekte oder sonstige betriebswirtschaftliche Verbesserungen.

Erfahrungswerte, Benchmarks oder Prognosen aus früheren Projekten stellen keine verbindliche Zusage dar.

13.2 Haftungsausschlüsse (ergänzend)

Systemeos haftet insbesondere nicht für:

  • Ausfälle, Fehler oder Einschränkungen von Drittanbietern, APIs oder externen Diensten,
  • Datenverluste oder Dateninkonsistenzen, die durch externe Systeme oder Schnittstellen verursacht werden,
  • Fehlfunktionen oder Schäden, die durch KI-Systeme oder automatisierte Entscheidungslogiken entstehen,
  • Schäden, die durch eigenmächtige Änderungen des Kunden oder Eingriffe Dritter am System verursacht werden,
  • indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn, soweit gesetzlich zulässig.

13.3 Service Level (SLA)

Systemeos gewährleistet eine durchschnittliche Systemverfügbarkeit von 95 % im Monatsmittel. Geplante Wartungsarbeiten sowie Ausfälle aufgrund von Drittanbietern, höherer Gewalt oder nicht von Systemeos zu vertretenden Umständen sind von der Verfügbarkeitsberechnung ausgenommen. Eine 100 %ige Verfügbarkeit wird ausdrücklich nicht geschuldet.

14. Referral-Programm

Bestandskunden, die einen neuen Systemeos-Kunden vermitteln (signierter Vertrag), erhalten als Belohnung 6 Stunden kostenlose Inhouse-Betreuung pro erfolgreich vermitteltem Kunden. Die Belohnung ist innerhalb von 12 Monaten einlösbar, mehrfach stapelbar und nicht in Bargeld auszahlbar. Reisekosten innerhalb DACH sind inkludiert. Voraussetzung ist ein Doppel-Opt-In des empfohlenen Kunden.

15. Förderungen

Systemeos weist auf öffentlich verfügbare Förderprogramme hin (z. B. KMU.DIGITAL, aws erp-Kredit, FFG, KfW 511/512, go-digital, Digitalbonus, Innosuisse). Systemeos ist keine Förderberatung und übernimmt keine Gewähr für Genehmigung, Höhe oder Auszahlung von Fördermitteln. Förderanträge müssen grundsätzlich vor Projektstart gestellt werden.

16. Kündigung & Weiternutzung nach Übergabe

Projektverträge enden mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistung. Laufende Wartungs-, Support- und Hostingpakete können mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Mindest­vertragslaufzeit gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

16.1 Weiternutzung nach Übergabe (ohne Support)

Nach vollständiger Bezahlung und Übergabe des Systems darf der Kunde das System auf Basis des in Abschnitt 11 eingeräumten zeitlich unbeschränkten Nutzungsrechts unbefristet weiternutzen — auch dann, wenn kein Wartungs-, Support- oder Hostingvertrag (mehr) besteht.

In diesem Fall („Weiternutzung ohne Support") gilt:

  • Systemeos schuldet keinen Support, keine Wartung, keine Updates, keine Bugfixes und keine SLA.
  • Hosting, Domains, Lizenzen sowie Verträge mit Drittanbietern (z. B. Cloud-Provider, KI-Anbieter, DATEV, SAP, Shopify, Microsoft 365) sind vom Kunden eigenständig zu beauftragen und zu bezahlen.
  • Die Verantwortung für Betrieb, Sicherheit, Updates, Datenschutz und Einhaltung gesetzlicher Vorgaben geht vollständig auf den Kunden über (siehe auch Datenschutzerklärung, Abschnitt 5.1).
  • Gewährleistungs­ansprüche aus dem ursprünglichen Projekt bleiben im Rahmen von Abschnitt 9 unberührt.

Hiervon zu unterscheiden sind Fälle des Zahlungs­verzugs gemäß Abschnitt 6: Eine Deaktivierung von Zugängen oder Leistungen wegen Zahlungs­verzug betrifft ausschließlich noch nicht vollständig bezahlte Projekte sowie laufende Service- und Hostingverträge und stellt keine Einschränkung der Weiternutzungs­rechte eines bereits vollständig bezahlten und übergebenen Systems dar.

16.2 Daten, Systemübergabe & Weiterbetrieb

Die im Rahmen des Projekts (Foundation, Operate oder Scale) vom Kunden bereitgestellten sowie im System entstehenden Unternehmensdaten werden während der Implementierung in das kundenspezifische System integriert und dort verarbeitet.

Mit Abschluss des jeweiligen Projekts wird das System in einen produktiven Betriebszustand übergeben. Ab diesem Zeitpunkt erfolgt die Nutzung des Systems durch den Kunden im Rahmen des eingeräumten Nutzungsrechts (Abschnitt 11).

Vertragsende ≠ Systemstilllegung: Das Ende eines Wartungs-, Support- oder Projektvertrags führt nicht zur Abschaltung des Systems. Sofern laufende Nutzungs- und Betriebskosten (insbesondere Hosting, Wartung oder vergleichbare Leistungen) weiterhin bestehen — sei es über Systemeos oder direkt durch den Kunden organisiert — bleibt das System für den Kunden auf unbegrenzte Zeit nutzbar.

Solange der Kunde seine Daten weiterhin im laufenden System nutzen kann, besteht in diesem Fall kein zusätzlicher Anspruch auf Datenexport oder Herausgabe einzelner Systembestandteile. Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden kann ein Datenexport in einem gängigen, maschinenlesbaren Format gegen Aufwandsverrechnung erstellt werden.

Sicherungsdaten (Backups) werden ausschließlich zur technischen Wiederherstellung im Störungsfall erstellt und für einen Zeitraum von maximal 3 Monaten aufbewahrt. Danach werden diese automatisiert gelöscht oder überschrieben.

17. Schlussbestimmungen

Es gilt – soweit gesetzlich zulässig – österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit zulässig, der Sitz von Systemeos in Tirol, Österreich. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.